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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Die folgenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung und Vitalstoffanalyse. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als verbindlich für die vertragliche Beziehung an. In der Regel tritt ein Vertragsverhältnis zwischen der Beraterin und der zu beratenden Person ab dem ersten Beratungsgespräch ein. Ausnahmen bedürfen gesonderter Absprachen.

§2 Die Beratungsleistung

Die Beratungsleistung wird von einer ganzheitlichen Ernährungsberaterin erbracht. Die vermittelten Informationen sind keine medizinischen Anweisungen und ersetzen daher keine medizinische Diagnose, Beratung oder Behandlung durch den Arzt.

§3 Schweigepflicht

Allgemeines

Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht. Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt ebenso über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus bestehen. Diese gilt ebenso für etwaige Angestellte der Beraterin.

Entbindung von der Schweigepflicht

In Ausnahmefällen kann sich die Beraterin von ihrer Schweigepflicht befreien lassen. Der Austausch von Informationen (in mündlicher oder schriftlicher Form) mit behandelnden Ärzten und/oder Therapeuten kann zum Wohl des Patienten erforderlich sein. Voraussetzung hierfür ist das schriftliche Einverständnis der zu beratenden Person, die Ernährungsberaterin von ihrer Schweigepflicht zu entbinden.

§4 Preisgestaltung Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

Allgemeines

Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die von der Beraterin vergebenen Rechnungsnummern sowie der vollständige Name anzugeben. Hieraus entstehende Risiken sowie Kosten infolge fehlender Zuordnungsmerkmale trägt die Auftragnehmerin. Bei Nichtzahlung nach der zweiten Mahnung beauftragt die Beraterin eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso. hierdurch entstehende Kosten sowie weitere Verzugskosten trägt der Schuldner.

Ernährungsberatung vor Ort

Die persönliche Erstberatung und die Folgeberatungen sowie Gruppenberatungen sind auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen zu zahlen.

Hinweis: Die Zahlweise kann individuell festgelegt werden.

 

Online-Beratungen

Bei Online-Beratungen wie die Durchführung von Ernährungsanalysen erfolgt die Zahlung im Voraus per Überweisung oder per Lastschrift. Erfolgt die Zahlung nicht, behalte ich mir das Recht vor, die Dienstleistung nicht zu erbringen. Die zu beratende Person verliert in diesem Fall den Anspruch auf Schadenersatz.

 

Preisgestaltung

Die im Angebot bzw. im Vertrag von der Beraterin vereinbarten Preise sind verbindlich. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung kann von diesen nicht abgewichen werden. Die einzelnen Kosten können je nach Art und Umfang des Aufwandes (z.B. Auswertung von Ernährungsprotokollen, Erstellung von individuellen Bedarfsanalysen und Ernährungsplänen) differieren. Die zu beratende Person verpflichtet sich ebenso zur Übernahme derjenigen Kosten, die durch eine von ihr veranlasste nachträgliche Änderung entstehen. Die Beraterin verpflichtet sich, eine verbindliche Preisliste mit Angabe der Laufzeit jederzeit zur Verfügung zu stellen.

§5 Terminabsagen und Rücktritt vom Vertrag

Einzelberatung

Als Auftraggeber vereinbaren Sie mit mir als Beraterin einen verbindlichen Gesprächstermin über eine festgelegte Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist eine kostenfreie Stornierung bis 2 Werktage vor dem Termin möglich. Spätere Absagen werden mit 50% des Honorars in Rechnung gestellt, fehlende Absagen bzw. Nichterscheinen mit 100% des Honorars. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit, die mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen sind.

Gruppenkurse

Der Auftragnehmer bzw. die zu beratende Person kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird oder die Beraterin ausfällt. Werden Aufträge nach Ablauf der 2‑tägigen Frist (s.o.) storniert, behält sich die Beraterin das Recht vor, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen. Diese belaufen sich in der Regel auf 50% der Gesamtkosten. Bei Nichterscheinen werden 100% der Gesamtkosten berechnet.

§6 Durchführung der Ernährungsberatung

Gegenstand des zwischen der Beraterin und des zu Beratenden abgeschlossenen Vertrags ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Beratung, Therapie, Analyse, etc.), nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Zustandes oder Erfolges.

Der Auftrag gilt als erbracht, wenn die im Vertrag vereinbarten Leistungen erfolgt sind und eventuell innerhalb von 7 Tagen auftretende Fragen bearbeitet und beantwortet wurden. Die zu beratende Person verpflichtet sich, alle Angaben (Angaben zur Person und den Gesundheitszustand betreffend, Unterlagen zur Analyse wie Ernährungsprotokolle) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

 

§7 Bescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen, beispielsweise zum Nachweis für die Krankenkasse, den Arbeitgeber oder staatliche Institutionen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der vereinbarten Termine bzw. des Auftrages absolviert wurden.

§8 Gewährleistung

Die Beraterin ist bemüht, alle vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Individuelle Abweichungen im Interesse und zum Wohle des Patienten sind jedoch möglich. Art und Umfang der Beratungen können ebenso individuell variieren.

Die Beraterin übernimmt keine Gewährleistung für den Inhalt solcher Empfehlungen. Der Erfolg der Dienstleistung liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches der Beraterin und hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit und Motivation der zu beratenden Person ab. Der Erfolg kann daher nicht garantiert werden.

Die erbrachten Leistungen sind Hilfe zur Selbsthilfe. Auch mit größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser übernommen werden.

§9 Schutz des Eigentums

Der zu Beratende verpflichten sich, die im Rahmen der Ernährungsberatung von der Beraterin erstellten Analysen, Informationsmaterialien, sowie Berichte und Hilfsmittel nur für eigene Zwecke zu verwenden. Das Nutzungsrecht ist ausschließlich und nicht übertragbar. Alle Unterlagen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.

§10 Haftungsausschluss

Eine Haftung für den Erfolg oder Misserfolg der erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem falschen Gebrauch der vermittelten oder ausgehändigten Informationen ergeben, ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine Haftung ist für vertragliche Pflichtverletzungen der Beraterin sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeitnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

§11 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§12 Schlichtungsklausel

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, mit dem Ziel, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

§13 Speicherung von Daten

Die Beraterin weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstandenen Daten zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.

§14 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen des Vertrages. Eine solche Bestimmung wird die Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.

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